AGB

der HOCH2IMMO GmbH & Co. KG (Stand 05.2025)

 

§ 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne vorherige, ausdrückliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten oder - sofern es sich um ein provisionsfreies Angebot handelt - Schadensersatz zu leisten.

 

§ 2 Provision

Provisionsfreie Angebote

Bei ausdrücklich als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten, entfällt für den Käufer die Pflicht zur Zahlung der Provision an den Makler.

Provisionspflichtige Angebote

Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebots übliche Provision. Die Höhe der Provision errechnet sich prozentual aus dem gesamten Wirtschaftswert der nachgewiesenen oder vermittelten Verträge. Sie beträgt mindestens 3,57 % inkl. MwSt. Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu sein.

Fälligkeit der Provision

Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die Provision fällig. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung diese ausgleicht. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.

Hinweispflicht

Ist dem Kunden das offerierte Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, mitzuteilen und zu belegen. Unterlässt der Kunde den Hinweis, so hat er der HOCH2IMMO GmbH & Co. KG sämtliche Aufwendungen, die ihr aufgrund mangelnder oder verspäteter Vorkenntnis entstehen, als Schaden zu ersetzen.

 

§ 3 Eigentümerangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

 

§ 4 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

 

§ 5 Geldwäscheprävention

Wir sind verpflichtet, bei Anbahnung eines konkreten Kaufvertrages im Rahmen der Geldwäscheprävention gemäß Geldwäschegesetz (GWG) die Identität der Vertragsparteien, derer Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und zu speichern. Unsere Vertragspartner sind verpflichtet, uns nach § 11 GWG bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu unterstützen.

 

§ 6 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

§ 7 Datenschutz

Die HOCH2IMMO GmbH & Co. KG verpflichtet sich, sämtliche Daten von Kunden, vertraulich zu behandeln. Es wird darauf hingewiesen, dass diese in der Datenverarbeitung gespeichert werden. Weitergehende Informationen sind unserer Datenschutzerklärung unter https://www.hoch2finanz.de/j/privacy zu entnehmen.

 

§ 8 Verbraucherschlichtungsstelle

Unser Unternehmen ist weder bereit, noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 9 Nebenabreden

Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der HOCH2IMMO GmbH & Co. KG.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

 

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Firmensitz des Maklers.